DJ-AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für DJ-Buchungen. Es gilt Schweizer Obligationenrecht. Abweichende schriftliche Vereinbarungen gehen vor.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über DJ-Auftritte, Sets und verwandte Leistungen zwischen Marco Uhlig, handelnd unter ZÖR GOLLIN («DJ»), und der buchenden Person oder Organisation («Auftraggeber»). Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsschluss
Anfragen über die Website oder per E-Mail sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der DJ den Auftrag schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt oder beide Seiten die wesentlichen Punkte (Datum, Ort, Zeitraum, Honorar) schriftlich festhalten.
3. Leistung
Der DJ spielt im vereinbarten Zeitfenster am vereinbarten Ort. Stil und Programm richten sich nach der Absprache; künstlerische Freiheit bleibt vorbehalten. Anreise, Aufbau und Soundcheck sind Teil der Leistung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zusatzleistungen (z. B. längere Spielzeit, zweite Location) bedürfen einer neuen Absprache und können zusätzlich verrechnet werden.
4. Honorar und Zahlung
Es gilt das bestätigte Honorar, zuzüglich allfälliger Auslagen (Reise, Übernachtung, Material), sofern vereinbart. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar, sofern kein anderes Zahlungsziel steht. Der DJ kann eine Anzahlung verlangen; ohne rechtzeitige Anzahlung darf der Termin freigegeben werden. Verzugszins gemäss OR.
5. Absage und Verschiebung
Absagen und Verschiebungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Soweit nichts anderes vereinbart ist:
- bis 30 Tage vor dem Termin: die Anzahlung bleibt geschuldet, im Übrigen keine weitere Forderung;
- 29 bis 8 Tage vorher: 50 % des Honorars;
- 7 Tage oder weniger bzw. Nichterscheinen: 100 % des Honorars.
Kann der DJ den Termin aus wichtigem Grund (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) nicht wahrnehmen, sucht er nach Möglichkeit Ersatz oder erstattet bereits geleistete Zahlungen. Weiterer Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Technik und Rahmen
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig einen geeigneten, sicheren und trockenen Spielplatz, Strom und — soweit nicht anders vereinbart — eine funktionierende PA bzw. Clubanlage. Der DJ bringt Datenträger bzw. Laptop und Kopfhörer mit. Fehlende oder mangelhafte Technik, die das Set unmöglich macht, gilt als Annahmeverzug des Auftraggebers; das Honorar bleibt geschuldet.
7. SUISA und Rechte Dritter
Für die öffentliche Wiedergabe von Musik ist der Auftraggeber verantwortlich (namentlich SUISA und verwandte Rechte). Der DJ spielt aus legalen Quellen. Der Auftraggeber holt allfällige Bewilligungen der Location und der Behörden selbst ein.
8. Bild und Ton
Foto- und Filmaufnahmen des Sets zu Dokumentations- und Bewerbungszwecken des DJ sind gestattet, soweit Gäste nicht unzumutbar abgebildet werden. Eine kommerzielle Verwertung ganzer Sets durch den Auftraggeber (Mitschnitt, Streaming) braucht die vorherige Zustimmung des DJ.
9. Haftung
Der DJ haftet für direkten Schaden aus Absicht und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekten Schaden und entgangenen Gewinn ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Für mitgebrachtes Equipment des Auftraggebers oder der Location wird nicht gehaftet.
10. Datenschutz
Personendaten aus der Buchung werden nur für Vertrag, Abwicklung und gesetzliche Pflichten bearbeitet. Einzelheiten: Datenschutzerklärung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.
12. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest gültig. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.